Krankmeldung
Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?
- Bitte informieren Sie uns am ersten Krankheitstag vor 7:45 Uhr darüber. Beachten Sie unbedingt, dass diese Benachrichtigung nicht die notwendige schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ersetzt! Nutzen Sie auch das Formular im unteren Bereich dieser Seite
- Krankmeldung direkt am ersten Krankheitstag - voraussichtliche Krankheitsdauer angeben!
- Schriftliche Entschuldigung spätestens am 3. Krankheitstag in der Schule abgeben!
- An Tagen von angekündigten Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten, Referate, etc.) ist immer ein Attest vorzulegen!
- Bei ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht, kein Schulbesuch!
- Falls dies während des Schultages geschieht:
- werden Sie telefonisch benachrichtigt, um ggf. das Kind abzuholen,
- werden wir bei ernsten Unfällen den Notarzt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigen.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Widerspruchsrechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.